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Hinweisgebersystem der ARGUS DATA INSIGHTS Schweiz AG

Haben Sie Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen bei ARGUS DATA INSIGHTS Schweiz AG oder einen Verdacht? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Damit schützen und unterstützen Sie uns alle. Ihre Daten behandeln wir vertraulich, auf Wunsch bleiben Sie anonym. Wir gehen allen Hinweisen behutsam und verantwortungsvoll nach.

 

 

Fragen und Antworten

 

 

Was kann ich melden?

Sie helfen uns, wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Mitarbeiter*innen der ARGUS DATA INSIGHTS Schweiz AG oder auch andere Personen entgegen dem Interesse unseres Unternehmens oder sonst nicht korrekt handeln, und dies melden. Dazu gehören schwere Compliance-Verstösse und Straftaten wie Korruption und Betrug, Diebstahl und Unterschlagung, Nötigung und Mobbing, aber auch andere Regelverstöße wie Diskriminierung, Machtmissbrauch, umwelt- oder menschenrechtsbezogene Risiken und andere Pflichtverstösse. Auch noch bevorstehende oder geplante Verstösse dürfen und sollen gemeldet werden. Auch blosse Verdachtsmomente können gemeldet werden. Selbst wenn diese sich im Nachhinein als unbegründet herausstellen, drohen den hinweisgebenden Personen keinerlei Nachteile.

Für Beschwerden und zur Meldung von Notfällen ist das Hinweisgebersystem allerdings nicht geeignet!

 

 

Auf welchen Wegen kann ich eine Meldung abgeben?

Mit den Aufgaben der internen Meldestelle haben wir eine Rechtsanwaltskanzlei als ausgelagerte interne Meldestelle beauftragt.

Ihnen stehen verschiedene Meldekanäle zur Verfügung: Sie können Ihre Meldung persönlich, telefonisch, per E‑Mail oder per Brief unter den folgenden Kontaktdaten einreichen:

 

Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Strafrecht

Herr Friedrich Frank

JETZER FRANK 

Bleicherweg 52

8002 Zürich

T: +41 (0) 44 578 47 80

E: ombudsstelle@jetzer-frank.ch

 

 

Wie läuft die Meldung ab?

Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau, nennen Sie die beteiligten Personen, Zeit und Ort des Geschehens und teilen Sie Namen möglicher Zeug*innen mit. Schicken Sie, falls möglich, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.

Sie entscheiden, welche Daten Sie angeben, ob Sie anonym bleiben möchte oder ob Sie den von uns eingesetzten Vertrauenspersonen für Rückfragen zur Verfügung stehen.

Binnen sieben Tagen nach Eingang Ihrer Meldung erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung, sofern Sie Kontaktdaten hinterlassen haben. Binnen weiterer drei Monate erhalten Sie eine Rückmeldung zu dem weiteren Umgang mit Ihrer Meldung sowie den getroffenen Massnahmen, insoweit durch diese Rückmeldung keine internen Ermittlungen gefährdet und keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

 

 

Wie werden meine Daten geschützt?

Alle Angaben zu Ihrer Person werden vertraulich behandelt, auf Wunsch dürfen Sie Ihre Meldung anonym abgeben.

Das Hinweisgebersystem entspricht den einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Alle Meldungen werden durch Vertrauensanwälte entgegengenommen und verantwortungsvoll verarbeitet, bevor sie an die zuständige Stelle bei der ARGUS DATA INSIGHTS Schweiz AG weitergeleitet werden.

Die Dokumentation Ihrer Meldung bei der ARGUS DATA INSIGHTS Schweiz AG wird spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.

 

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich mir unsicher bin, ob ich das Hinweisgebersystem nutzen sollte?

Sie können uns bei Rückfragen telefonisch oder per E-Mail erreichen. Im Zweifel ist die Nutzung des Hinweisgebersystems aber sinnvoll. Unsere Vertrauensanwälte gehen mit eingehenden Meldungen verantwortungsvoll und umsichtig um und bearbeiten sie vor dem Hintergrund eines grossen Erfahrungsschatzes.