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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

>> Bitte hier klicken für die geltenden AGB für Kundschaft mit dem Produkt ARGUSavenue!

 

 

 

ALLGEMEINER TEIL

 

 

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

 

1.1.

Die ARGUS DATA INSIGHTS Schweiz AG, Rüdigerstrasse 15, 8045 Zürich/Schweiz (im Folgenden „Anbieter“, „ARGUS“ oder „wir“) stellt über die Plattform ARGUSintelligence eine integrierte Software-as-a-Service-Lösung (im Folgenden „Plattform“ oder „ARGUSintelligence“) bereit, die Unternehmen Zugang zu einem umfassenden, KI-gestützten Media-Monitoring, interaktiven Kommunikationsfunktionen sowie Datenanalyse- und Versanddiensten bietet.

 

1.2.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) und unsere Datenschutzerklärung (im Folgenden „Datenschutzerklärung“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen ARGUS und seinen Kunden (im Folgenden einzeln „Kunde“ oder gesamthaft „Kunden“) über die von ARGUS eingeräumte Nutzungsmöglichkeit der Plattform und damit in Zusammenhang stehender (Dienst-)Leistungen. Die AGB und unsere Datenschutzerklärung gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die diesen AGB widersprechen, wird schon jetzt widersprochen. Kunde und ARGUS werden nachfolgend auch als „Parteien“ oder „Vertragsparteien“ bezeichnet.

 

1.3.

Die Plattform ARGUSintelligence fungiert als zentrale interaktive Benutzeroberfläche für die Kundenkommunikation und vereint alle relevanten Funktionen des Media-Monitorings, der Inhaltsaufbereitung, der datenbasierten Analyse und der Zielgruppenansprache in einer einheitlichen webbasierten Lösung.

 

1.4.

Das Angebot der Nutzung der Plattform richtet sich ausschliesslich an Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen, auf Dauer angelegten, wirtschaftlichen Tätigkeit handeln. Der Anbieter behält sich vor, vor Vertragsschluss geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft des Kunden (z. Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-ID) anzufordern.

 

1.5.

Sie können die jeweils gültigen AGB hier auf der Website [https://www.argusdatainsights.ch/de/agb] abrufen, speichern und ausdrucken.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1.

Die Präsentation der Plattform im Internet, über Vertriebsplattformen oder in anderen Medien stellt kein bindendes Angebot von ARGUS dar. Hierdurch wird lediglich die Möglichkeit eröffnet, ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zur Nutzung der Plattform abzugeben. Wir sind nicht verpflichtet, ein solches Angebot anzunehmen. Wir behalten uns vor, die Inhalte der Präsentation der Plattform, wie z.B. Beschreibungen und Bilder, jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Abbildungen, Bilder, Dokumentationen, Werbung und andere Informationen im Zusammenhang mit unseren Leistungen dienen lediglich zu Informationszwecken und sind für uns nicht bindend.

 

2.2.

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme Ihres Angebots erklären, spätestens jedoch mit der ersten Leistungserbringung.

 

 

3. Leistungen

 

3.1.

Den Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern von ARGUS oder Microsoft Azure (Switzerland North) gespeicherte und ausgeführte Plattform über eine Internetverbindung während der Laufzeit des Vertrags in dem jeweils vereinbarten Umfang für eigene Zwecke zu verwenden. Die Plattform dient der digitalen Unterstützung von Informationsverarbeitung, Kommunikation und Analyseprozessen im Bereich Medienbeobachtung, Inhaltsverteilung und Zielgruppeninteraktion.

 

3.2.

Die Plattform umfasst im Wesentlichen Funktionalitäten zur Erfassung, Aufbereitung, Analyse, Verteilung und interaktiven Nutzung von medienbezogenen Inhalten. Dies schliesst insbesondere die Möglichkeit zur Durchführung automatisierter Recherchen, zur Erzeugung zusammengefasster Inhalte, zur Bereitstellung statistischer Auswertungen sowie zur strukturierten Kommunikation mit Zielgruppen ein. Der genaue Funktionsumfang variiert je nach gewähltem Leistungs- oder Tarifmodell.

 

3.3.

Im Rahmen der Plattform ARGUSintelligence kommen zur technischen Unterstützung einzelner Funktionen automatisierte Verfahren unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zum Einsatz. Dies betrifft insbesondere Funktionen zur Analyse, Klassifikation, Übersetzung und Zusammenfassung von Inhalten. Für diese Funktionen werden Drittanbietertechnologien wie z. B. die DeepL API oder Azure OpenAI eingebunden. Die dabei erzeugten Inhalte beruhen auf statistischen und modellbasierten Verfahren, die ohne redaktionelle oder menschliche Nachbearbeitung ausgeführt werden. Die Plattform stellt die durch KI generierten Inhalte ausschliesslich als technische Unterstützung im Rahmen der bereitgestellten Funktionalitäten zur Verfügung. Ein bestimmter inhaltlicher oder rechtlicher Aussagewert der generierten Inhalte wird nicht geschuldet. Soweit im Rahmen der Plattform Inhalte von Dritten bereitgestellt werden, gelten die entsprechenden Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber ergänzend und zwingend. Der Kunde ist verpflichtet, diese Vorgaben einzuhalten und insbesondere zu beachten, dass eine Verarbeitung oder Nutzung der Inhalte durch KI nur im zulässigen Umfang erfolgen darf. Verstösst der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen Dritter, trägt er hierfür allein die Verantwortung.

 

3.4.

Für die Nutzung der Plattform erhält der Kunde über einen Registrierungslink einen Zugang zu der ARGUSintelligence Plattform und kann sich ein individuelles Benutzerkonto (Account) erstellen. Dazu hat der Kunde ARGUS die von ARGUS jeweils geforderten Anmeldeinformationen mitzuteilen.

 

3.5.

Der Kunde erhält die Möglichkeit, für eigene Beschäftigte, Erfüllungsgehilfen oder sonstige autorisierte Dritte im vereinbarten Umfang einen Zugang zur Plattform als Nutzer einzurichten. Die Nutzer können im Auftrag und unter Überwachung des Kunden die Funktionalitäten der Plattform nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Nutzer die Plattform nach Massgabe dieser AGB und den weiteren SaaS-Nutzungsbedingungen nutzen und die Verpflichtungen des Kunden einhalten. Handlungen der Nutzer gelten im Verhältnis zu ARGUS als Handlungen des Kunden.

 

3.6.

ARGUS ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäss auf Leistungen, auf die ARGUS einen Einfluss hat. ARGUS weist den Kunden darauf hin, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Nutzung der Plattform kommen kann, die ausserhalb des Einflussbereichs von ARGUS liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschliessend, Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von ARGUS handeln, von ARGUS nicht beeinflussbare oder zu vertretende technische Ausfälle sowie höhere Gewalt.

 

3.7.

ARGUS bleibt es unbenommen, den Zugang zur Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im eigenen Machtbereich stehen und nicht von ARGUS zu vertreten sind, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

 

3.8.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes der Website und Plattform sowie der zugrundeliegenden Software.

 

 

4. Monitoring-Modul

 

4.1.

ARGUS erbringt im Rahmen des Monitoring-Moduls Leistungen der Medienbeobachtung. Diese umfassen die automatisierte und manuelle Erfassung, Auswertung und strukturierte Bereitstellung medienbezogener Inhalte zu vorher definierten Themen oder Suchbegriffen. Die Erfassung erfolgt aus verschiedenen Quellen, insbesondere Printmedien, Online-Portalen, TV, Radio sowie öffentlich zugänglichen Inhalten aus sozialen Netzwerken. Die Recherche erfolgt teils automatisiert, unter Einsatz auch KI-gestützter Verfahren, teils durch manuelle Auswertung und redaktionelle Prüfung durch fachlich geschultes Personal. Die automatisierte Verarbeitung kann inhaltlichen und technischen Einschränkungen unterliegen. Eine Verpflichtung von ARGUS zur Verwendung bestimmter Technologien oder Verfahren besteht ausdrücklich nicht.

 

4.2.

Grundlage der Leistungserbringung ist das von ARGUS bereitgestellte Medienprogramm, dessen konkreter Umfang in der Leistungsbeschreibung näher geregelt ist. ARGUS ist berechtigt, das Medienprogramm sowie zugehörige Metadaten (einschliesslich Kategorisierungen, Quellenbezeichnungen und Zuweisungen) aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen einseitig zu ändern, sofern hierdurch die vertragsgemässe Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein Anspruch des Kunden auf die Beobachtung bestimmter Quellen oder konkreter Inhalte besteht nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung.

 

4.3.

Die Auswahl, Filterung und Strukturierung der Inhalte richtet sich nach den mit dem Kunden vereinbarten Suchkriterien. Die inhaltliche Interpretation, Bewertung sowie die daraus zu ziehenden rechtlichen oder tatsächlichen Schlüsse obliegen ausschliesslich dem Kunden. ARGUS nimmt keine rechtliche Prüfung oder Beurteilung der gelieferten Inhalte vor und ist dazu auch nicht verpflichtet.

 

4.4.

ARGUS stellt zu den gelieferten Informationen jeweils die entsprechende Fundstelle in den beobachteten Medien bereit. Die Bereitstellung vollständiger Inhalte (z.  Volltexte, Beiträge oder Ausschnitte) erfolgt ausschliesslich in dem Umfang, in dem entsprechende urheberrechtliche Nutzungsrechte oder vertragliche Lizenzen vorliegen. Sofern diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, beschränkt sich die Leistung auf die Angabe von Quellenhinweisen (z. B. Hyperlinks, bibliografische Angaben oder Zitate im zulässigen Rahmen).

 

4.5.

ARGUS schuldet keinen konkreten Erfolg, insbesondere keine inhaltliche Vollständigkeit, Aktualität oder Fehlerfreiheit der gelieferten Inhalte. Dies gilt insbesondere bei Einschränkungen durch technische Grenzen, algorithmische Ungenauigkeiten, redaktionelle Auswahlentscheidungen oder menschliches Versagen im Rahmen manueller Tätigkeiten. Ebenso übernimmt ARGUS keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit verlinkter Online-Inhalte zum Zeitpunkt des Abrufs durch den Kunden.

 

 

5. Sendings-Modul

 

5.1.

Das Sendings-Modul dient dem Kunden zur Erstellung, Planung und dem Versand von Kommunikationsinhalten, insbesondere Medienspiegeln, Newslettern und Pressemitteilungen. Hierzu stellt ARGUS eine browserbasierte Benutzeroberfläche mit Layout-Editor sowie Funktionen zur Versandplanung, Nutzer- und Rechteverwaltung, Empfängerverwaltung und Zugriffskontrolle bereit. Der Versand kann über verschiedene Kanäle erfolgen, insbesondere per E-Mail oder über angeschlossene Anwendungen, wie z.  ARGUSspot.

 

5.2.

Die inhaltliche Konzeption, rechtliche Zulässigkeit und tatsächliche Durchführung des Versands obliegen ausschliesslich dem Kunden. Dies umfasst insbesondere:

  • die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben,
  • die Beachtung presse- und medienrechtlicher Vorschriften,
  • sowie die datenschutzkonforme Bearbeitung von Personendaten im Rahmen der Empfängerverwaltung nach Massgabe der jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG, SR 235.1).

 

5.3.

Der Kunde gewährleistet, dass für sämtliche Empfänger erforderliche rechtliche Erlaubnistatbestände (Einwilligung) ordnungsgemäss vorliegen und nachgewiesen werden können.

 

5.4.

Sofern im Rahmen des Moduls automatisierte Textvorschläge, Zusammenfassungen oder redaktionelle Anregungen generiert werden (etwa mittels KI-gestützter Verfahren), beruhen diese auf modellbasierten, algorithmischen Prozessen ohne menschliche Prüfung. Sie stellen keine redaktionelle oder juristische Bewertung dar und ersetzen insbesondere keine rechtliche Prüfung durch den Kunden.

 

5.5.

ARGUS schuldet keine bestimmte Erfolgsquote oder Reichweite beim Versand oder der Zustellung der Inhalte. Technische Einschränkungen auf Seiten Dritter (z.  E-Mail-Provider, Spamfilter) sowie Änderungen an den angeschlossenen Systemen oder Kanälen können die Zustellung beeinflussen und liegen ausserhalb des Verantwortungsbereichs von ARGUS.

 

 

6. Analytics-Modul

 

6.1.

Das Analytics-Modul ermöglicht dem Kunden die Analyse, Auswertung und Visualisierung von auf der Plattform generierten Daten. Dies umfasst insbesondere interaktive Dashboards, Tonalitätsanalysen, Zeitreihenanalysen sowie vergleichende Auswertungen. Umfang und Tiefe der zur Verfügung stehenden Analysefunktionen richten sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket.

 

6.2.

Die zugrunde liegenden Daten stammen in der Regel aus dem Monitoring-Modul und werden primär durch automatisierte Verfahren – einschliesslich KI-gestützter Methoden – verarbeitet. Der Einsatz solcher Technologien kann systemimmanente Einschränkungen und Abweichungen in Genauigkeit und Vollständigkeit mit sich bringen. In Einzelfällen können auf Basis individuell mit dem Kunden vereinbarter Codebücher auch manuelle Codierungen erfolgen. Diese werden durch geschulte Mitarbeitende auf Grundlage vorab definierter Kategorien vorgenommen und stellen eine eigenständige – gesondert zu vereinbarende und zu vergütende – Dienstleistung dar.

 

6.3.

Die Plattform stellt dem Kunden aufbereitete Analyseergebnisse, Metriken und Visualisierungen zur Verfügung, etwa zur Erfolgskontrolle kommunikativer Massnahmen. Die inhaltliche Bewertung, Interpretation und Weiterverwendung dieser Analyseergebnisse liegt ausschliesslich im Verantwortungsbereich des Kunden. ARGUS übernimmt keine Prüfung der Ergebnisse auf sachliche oder rechtliche Verwertbarkeit und ist dazu auch nicht verpflichtet.

 

6.4.

ARGUS ist berechtigt, bereitgestellte Metriken, Visualisierungen, Auswertungsmodelle oder Analyseparameter aus tatsächlichen, technischen oder rechtlichen Gründen einseitig anzupassen, sofern dadurch die Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

 

 

7. Engagement-Modul

 

7.1.

Das Engagement-Modul dient der strukturierten Verwaltung von Kontakten, insbesondere aus dem Umfeld von Medien, Presse und sonstigen externen Stakeholdern des Kunden. Es ermöglicht die Speicherung, Pflege und Kategorisierung relevanter Kontaktdaten sowie die Dokumentation von Kommunikationsverläufen, wie z.  E-Mails, Telefonaten oder Terminen. Darüber hinaus kann eine Verknüpfung von Pressemitteilungen mit zugehörigen Medienberichten aus dem Monitoring-Modul erfolgen.

 

7.2.

ARGUS stellt dem Kunden im Rahmen des Engagement-Moduls ausschliesslich die technische Infrastruktur zur Verfügung. Die inhaltliche Ausgestaltung, Pflege und Nutzung der Daten erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden. ARGUS nimmt weder eine inhaltliche Kontrolle noch eine rechtliche Bewertung der vom Kunden verarbeiteten Informationen vor und ist dazu auch nicht verpflichtet. Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist allein der Kunde verantwortlich.

 

 

8. Pflichten der Kunden

 

8.1. 

Der Kunde sichert zu, dass die bei der Registrierung und in seinem Kundenkonto getätigten Angaben wahrheitsgemäss, zutreffend und vollständig sind. Es dürfen insbesondere keine Daten von Dritten eingegeben werden. Die Nutzung von Fantasienamen oder Pseudonymen ist unzulässig. Eine Mehrfachregistrierung ist nicht erlaubt.

 

8.2.

Der Kunde verpflichtet sich, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Insbesondere ist er nicht berechtigt, Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben oder Dritten auf anderem Wege den Zugang zum Kundenkonto zu ermöglichen. Er verpflichtet sich, mit seinen Zugangsdaten sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Nutzung der Zugangsdaten durch Dritte zu verhindern. Sollte der Kunde Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kundenkontos durch Dritte erhalten, hat er ARGUS unverzüglich darüber zu informieren.

Der Kunde muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform, die angebotenen Dienste und/oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermässig zu belasten. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschliessend:

  • die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;
  • das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten, soweit dies nicht für die bestimmungsgemässe Nutzung der Plattform erforderlich ist.

 

8.3.

Der Kunde ist für sämtliche Handlungen verantwortlich, die durch ihn selbst oder durch von ihm autorisierte Dritte – einschliesslich seiner Mitarbeiter, Geschäftsführer, Berater, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Bevollmächtigter – im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform erfolgen. Er hat sicherzustellen, dass die Nutzung der Plattform ausschliesslich im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Zwecke und in Übereinstimmung mit allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Vorgaben sowie Rechten Dritter erfolgt.

 

 

9. Verantwortlichkeit für Inhalte

 

9.1.

ARGUS stellt dem Kunden über die Plattform ARGUSintelligence automatisiert verarbeitete Inhalte, Informationen und Analysen bereit, die auf öffentlich zugänglichen Quellen oder durch Dritte bereitgestellten Inhalten beruhen. Soweit nicht ausdrücklich als Eigenerstellung gekennzeichnet, handelt es sich bei den über die Plattform abrufbaren Inhalten um Informationen Dritter. Der Anbieter vermittelt insoweit lediglich den technischen Zugang zu diesen Inhalten. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Rechtmässigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Dritten bereitgestellten Inhalte. Die Verantwortung für die Auswahl, Bewertung und Nutzung dieser Inhalte obliegt allein dem Kunden.

 

9.2.

Werden vom Kunden eigene Inhalte – beispielsweise Beiträge, Mitteilungen, Kommentare, oder Kommunikationsinhalte – über die Plattform bereitgestellt, verarbeitet, übertragen oder verbreitet, ist allein der Kunde für deren rechtliche Zulässigkeit verantwortlich. Es ist dem Kunden untersagt, Inhalte auf oder über die Plattform zu verbreiten, die:

  • gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere die Art. 261bis, 135 und 197 des Schweizerischen Strafgesetzesbuches (StGB, SR 311.0), gegen Vorschriften des Jugendschutzes , das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, SR 241) oder das Datenschutzrecht verstossen,
  • kriminellen Charakter haben oder zu einer Straftat auffordern oder beitragen,
  • gewaltverherrlichend, extremistisch, volksverhetzend, diskriminierend, rassistisch, sexistisch, pornografisch, jugendgefährdend, beleidigend, vulgär, anstössig oder auf sonstige Weise geeignet sind, die Menschenwürde zu verletzen oder öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gefährden,
  • eine andere Person oder Gruppe (z.  aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Behinderung oder Krankheit) verleumden, herabwürdigen, bedrohen, verfolgen, diffamieren oder in sonstiger Weise angreifen,
  • unwahre Tatsachenbehauptungen oder geschäftsschädigende Äusserungen enthalten,
  • Rechte Dritter – insbesondere Urheber-, Marken-, Patent-, Gebrauchs- oder Geschmacksmusterrechte, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte – verletzen, bei einer solchen Verletzung helfen oder zur Verletzung auffordern,
  • Inhalte enthalten, die der Kunde gesetzlich, vertraglich oder aufgrund von Loyalitäts- oder Geheimhaltungspflichten (z.  Insiderinformationen, Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse) nicht offenlegen darf,
  • Werbung oder kommerzielle Inhalte enthalten, insbesondere sogenannte Spam-Nachrichten, Kettenbriefe, Direktwerbung, Preislisten oder andere Angebote, sofern diese nicht ausdrücklich vom Anbieter erlaubt sind,
  • die Plattform missbrauchen, um automatisierte Nachrichten oder ungewollte Werbung zu versenden,
  • Inhalte oder Daten anderer Nutzer oder des Anbieters ohne ausdrückliche Genehmigung kopieren, speichern, veröffentlichen, verbreiten oder anderweitig kommerziell verwerten,
  • eine falsche Identität oder Zugehörigkeit zu einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Institution vortäuschen oder anderweitig irreführend auftreten.

 

9.3.

Der Kunde ist für die Überwachung seiner Inhalte verantwortlich und haftet gegenüber ARGUS dafür, dass die vom Kunden veröffentlichten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen oder in sonstiger Weise gegen diese AGB, weitere vertragliche Vereinbarungen, die Anweisungen von ARGUS und geltendes Recht verstossen, und dass die Inhalte auch sonst angemessen sind. Der Kunde ist verpflichtet, seine Inhalte zu analysieren und kritisch zu bewerten, bevor er Inhalte über die Dienste veröffentlicht. Wo eine Einwilligung von Dritten für die Veröffentlichung von Daten auf der Plattform erforderlich ist, ist der Kunde allein für die Einholung derselben verantwortlich. ARGUS trifft diesbezüglich keine Überprüfungspflicht.

 

9.4.

ARGUS ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte vorab auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. ARGUS behält sich jedoch das Recht vor, solche Inhalte jederzeit zu sperren oder zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB vorliegen. Eine vorherige Benachrichtigung des Kunden ist in solchen Fällen nicht erforderlich.

 

9.5.

Sofern durch KI-Verarbeitung Personendaten verarbeitet werden (etwa im Rahmen von Artikelauswertungen), ist der Kunde für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung und Verarbeitung dieser Daten allein verantwortlich. Der Anbieter verarbeitet solche Daten ausschliesslich auf Grundlage der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gemäss Art. 28 DSGVO.

 

 

10. Aktualisierung der Plattform

 

10.1.

ARGUS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Plattform sowie die hierüber angebotenen Dienste während der Vertragslaufzeit zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. Dies schliesst auch die Hinzufügung neuer Funktionalitäten, die Änderung der Nutzungsoberfläche und Anpassungen im Backend mit ein. Dabei bleibt es ARGUS vorbehalten, ohne vorherige Ankündigung angebotene Dienste über die Plattform zu ändern, um dem Kunden ein entsprechend optimiertes Leistungsangebot zu bieten, sofern hierdurch die Tauglichkeit der Plattform zum vereinbarten Zweck erhalten bleibt und das optimierte Angebot unter Beachtung beiderseitiger Interessen für den Kunden zumutbar ist.

 

10.2.

Darüber hinaus ist ARGUS berechtigt, Änderungen, Anpassungen, Einschränkungen, die Entfernung von Funktionalitäten der Plattform und der damit angebotenen Leistungen und Inhalte vorzunehmen, wenn geänderte rechtliche Vorschriften oder Normen oder neue technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse dies bedingen. Die Art der Umsetzung obliegt ARGUS. Der Kunde hat ausdrücklich keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung einzelner bestimmter Funktionalitäten oder auf deren Einführung.

 

 

11. Support

 

11.1.

ARGUS bietet dem Kunden einen Anwendersupport an. Dieser erfolgt nach Wahl von ARGUS per E-Mail, Chat oder telefonisch und steht dem Kunden Montag bis Freitag von 07:00 – 17:30 Uhr CET zur Verfügung, ausgenommen sind bundeseinheitliche sowie kantonale Feiertage (Kanton Zürich).

 

11.2.

Im Rahmen des Supports werden Fragen des Kunden zur Nutzung der Plattform und Meldungen über etwaige Funktionsstörungen entgegengenommen und soweit möglich beantwortet.

 

 

12. Verfügbarkeit

 

12.1.

Die Plattform steht an 7 (sieben) Tagen die Woche jeweils 24 (vierundzwanzig) Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Die vertraglich vereinbarte durchschnittliche Verfügbarkeit („durchschnittliche Verfügbarkeit“) während der Betriebszeit beträgt mindestens 98 % (achtundneunzig Prozent) im Jahresmittel. Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Kunden, die wesentlichen Funktionalitäten der Plattform zu nutzen. Nicht zur Nichtverfügbarkeit zählen Wartungszeiten sowie Einschränkungen oder Ausfälle der Plattform aufgrund von Umständen, die nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich von ARGUS liegen (Verschulden Dritter, Störung von Telekommunikationsleitungen, Störungen der Internetverbindung oder Netzwerkeinstellungen beim Kunden, höhere Gewalt, etc.) und nicht von ARGUS zu vertreten sind. ARGUS wird Wartungsfenster auf das Minimum beschränken und vor allem für das Einspielen und Testen von Updates und zur Sicherstellung der Sicherheit der Systeme einsetzen.

 

12.2.

ARGUS gewährt je nach gewähltem Leistungs- oder Tarifmodell rund um die Uhr an 365 (dreihundertfünfundsechzig) Tagen im Jahr Zugang zu ergänzenden, funktionsbezogenen Apps für IOs oder Android. Bei Ausfällen bemüht sich ARGUS um eine schnelle Wiederherstellung. Die durchschnittliche Verfügbarkeit während der Betriebszeit beträgt mindestens 98 % im Jahresmittel.

 

12.3.

Die durchschnittliche Verfügbarkeit nach Ziffer 12.1 berechnet sich, indem die Zeit in Stunden, in denen die Plattform verfügbar ist, durch die Gesamtzahl der Stunden des jeweiligen Kalenderjahres geteilt wird.

 

 

13. Mitwirkungspflichten des Kunden

 

13.1.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm die technischen Voraussetzungen für Zugang zur und Nutzung der Plattform gegeben sind. Dies gilt insbesondere für geeignete Hardware, Betriebssystem, Internetverbindung, Netzwerk und Firewall-Einstellungen und Browsersoftware unter Beachtung der durch ARGUS ggf. erteilten technischen Vorgaben.

 

13.2.

Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der technischen Komponenten durch ARGUS oder Dritte (z.B. Betriebssystem-, Browsersoftware) obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungen bei der von ihm eingesetzten Software vorzunehmen.

 

13.3.

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber ARGUS, bei der Verwendung der Plattform keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit der Software zu nutzen.

 

 

14. Nutzungs- und Urheberrechte

 

14.1.

Zur ordnungsgemässen Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen über die Plattform ARGUSintelligence räumt der Kunde ARGUS ein nicht ausschliessliches, unentgeltliches, weltweites und zeitlich auf die Dauer der Verfügbarkeit der Inhalte beschränktes Nutzungsrecht an den vom Kunden übermittelten oder bereitgestellten Inhalten ein. Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte technisch zu speichern, zu analysieren, zu verarbeiten, zu kopieren, zu übersetzen, zusammenzufassen, mit anderen Daten zu kombinieren, im Rahmen von Sendings weiterzuleiten, in Dashboards und Reports darzustellen sowie registrierten Nutzern des Kunden verfügbar zu machen – jeweils ausschliesslich zum Zwecke der Vertragserfüllung und im Rahmen der Plattformfunktionalitäten. Die Rechtevergabe erfolgt ausschliesslich zur vertragsgemässen Nutzung im Zusammenhang mit der Plattform ARGUSintelligence. Eine darüber hinausgehende Nutzung oder Veröffentlichung durch ARGUS findet nicht statt, sofern keine gesetzliche Verpflichtung oder eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden besteht.

 

14.2.

Soweit über die Plattform ARGUSintelligence Inhalte bereitgestellt werden, die aus externen Quellen stammen (insbesondere aus Online- oder Printmedien, Presseverlagen, Agenturen oder anderen Informationsanbietern; nachfolgend „Publisher“), verbleiben sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an diesen Inhalten bei den jeweiligen Rechteinhabern. ARGUS verschafft dem Kunden weder Eigentum noch ausschliessliche Nutzungsrechte an diesen Inhalten.

 

14.3.

Die Plattform ARGUSintelligence ist kein Portal zur öffentlichen oder massenhaften Weiterverbreitung von Inhalten. Der kundeneigene Account darf nicht zur Veröffentlichung, öffentlichen Bereitstellung oder systematischen Weitergabe von Pressespiegeln oder anderen urheberrechtlich geschützten Inhalten an unternehmensfremde Dritte verwendet werden. Eine Nutzung der Plattform zur Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Namen oder im Auftrag des Kunden an die Öffentlichkeit ist unzulässig.

 

14.4.

Dem Kunden wird ausschliesslich ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den über die Plattform zur Verfügung gestellten Inhalten eingeräumt – und zwar ausschliesslich zum eigenen internen Gebrauch im Rahmen der vertraglich vorgesehenen Nutzung. Jegliche weitergehende Nutzung – insbesondere die dauerhafte Speicherung, systematische Archivierung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigung, Weiterverbreitung, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung/Nutzung, die Nutzung im Rahmen mobiler Anwendungen oder Dienste ausserhalb der Plattform – ist unzulässig, soweit nicht eine ausdrückliche schriftliche Genehmigung von ARGUS, des jeweiligen Rechteinhabers oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

 

14.5.

Die rechtmässige Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte, insbesondere von Pressespiegeln oder Artikelauszügen aus Printmedien, kann von zusätzlichen Lizenzvereinbarungen mit den jeweiligen Publishern oder Verwertungsgesellschaften abhängig sein. Der Kunde ist verpflichtet, selbstständig sicherzustellen, dass für eine über den internen Gebrauch hinausgehende Nutzung entsprechende Rechte eingeholt wurden. ARGUS übernimmt hierfür keine Verantwortung und ist dazu auch nicht verpflichtet.

 

14.6.

Soweit ARGUS Inhalte über separate Lizenzvereinbarungen mit Publishern bereitstellt, gelten die jeweiligen Nutzungsbedingungen der Dritten ergänzend zu diesen AGB und sind vom Kunden einzuhalten.

 

14.7.

Verstösst der Kunde gegen urheberrechtliche Bestimmungen oder nutzt Inhalte ausserhalb der eingeräumten Rechte, stellt er ARGUS von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei. Dies umfasst auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch ARGUS bleibt vorbehalten.

 

14.8.

ARGUS ist im Rahmen der mit externen Rechteinhabern geschlossenen Lizenzvereinbarungen verpflichtet, bestimmte Inhalte oder Rohdaten nach einem begrenzten Zeitraum zu löschen. Die zugrunde liegenden Daten werden daher – insbesondere nach Erstellung von Artikelansichten, Auszügen oder Berichten – spätestens innerhalb eines festgelegten Zeitraums von den Verarbeitungs- und Speichersystemen von ARGUS entfernt. Soweit Inhalte ausschliesslich aufgrund der vertraglichen Nutzungsrechte von Kunden vorgehalten werden und die technische Bereitstellung durch ARGUS ausschliesslich im Auftrag und Interesse des jeweiligen Kunden erfolgt, bleiben solche Inhalte hiervon ausgenommen – sofern und solange der Kunde über eigene, fortbestehende Nutzungsrechte verfügt und keine anderweitige Nutzung durch ARGUS erfolgt. ARGUS behält sich in diesen Fällen das Recht vor, den Zugriff auf solche Inhalte nach Ablauf der vereinbarten Lizenzdauer zu deaktivieren oder endgültig zu löschen, sofern keine ausreichenden Nutzungsrechte durch den Kunden nachgewiesen werden.

 

 

15. Zugangssperre

 

15.1.

ARGUS ist zur sofortigen Sperre des Zugangs zu der Plattform berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte ARGUS von einem solchen Verdacht in Kenntnis setzen oder entsprechende Massnahmen androhen bzw. anordnen. ARGUS wird den Kunden über die Massnahme und über die Gründe hierfür in Kenntnis setzen. Für etwaige daraus resultierende Schäden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund oder unter welchen Titeln, haftet ARGUS ausdrücklich nicht.

 

15.2.

Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass Dritte das Kundenkonto des Kunden missbräuchlich nutzen, ist ARGUS ebenfalls zur Sperrung des Zugangs berechtigt. In diesem Fall wird ARGUS den Kunden unverzüglich über die Sperrung und die ergriffenen Massnahmen unterrichten. Für etwaige daraus resultierende Schäden, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund oder unter welchen Titeln, haftet ARGUS ausdrücklich nicht.

 

 

16. Rechte an der Plattform

 

16.1.

Sämtliche Rechte an der Plattform, einschliesslich Software, Quellcode, Datenbanken, Algorithmen (insbesondere der verwendeten KI-Modelle, soweit dort nicht Rechte Dritter bestehen), Designs, Marken und Logos, verbleiben vollumfänglich bei ARGUS bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Dies gilt auch für Inhalte, die mithilfe von KI-gestützten Plattform-Funktionen erstellt wurden, soweit dort keine Rechte Dritter oder des Kunden bestehen. Die Plattform wird dem Kunden as-a-service zur Verfügung gestellt. ARGUS räumt dem Kunden das örtlich unbeschränkte, befristete, widerrufliche, nicht-ausschliessliche, nicht-unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht ein, die SaaS-Leistungen für die eigenen betrieblichen Zwecke im Rahmen dieser AGB und den vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen. Weitergehende urheberrechtliche Nutzungs- oder Verwertungsrechte werden, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen und Regelungen in diesen AGB, nicht eingeräumt.

 

16.2.

Der Kunde ist nicht berechtigt, (i) die SaaS-Leistungen oder den Zugang zu der Plattform zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, zu reproduzieren, zu verkaufen oder in sonstiger Weise zu vertreiben oder weiterzugeben, auch nicht über das Internet oder ein nachgelagertes öffentliches oder privates Datennetzwerk; (ii) die SaaS-Leistungen zur Entwicklung anderer Leistungen zu nutzen; (iii) Bestandteile der SaaS-Leistungen, für die dem Kunden keine Nutzungsrechte eingeräumt wurden, zu aktivieren und zu nutzen; (iv) die Nutzungsrechte an den SaaS-Leistungen an Dritte zu übertragen oder Dritten Zugriff auf die SaaS-Leistungen zu gewähren; (v) den Programmcode der SaaS-Leistungen teilweise oder gesamthaft zu ändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu dekompilieren, seine Funktionen zu untersuchen, ausser soweit gesetzlich zwingend zulässig; (vi) rechtliche Hinweise, insbesondere auf gewerbliche Schutzrechte von ARGUS, zu entfernen, zu verdecken oder zu ändern, sowie (vii) technische Schutzmassnahmen, die ARGUS für die Plattform eingerichtet hat, zu umgehen.

 

 

17. Vergütung; Zahlungsbedingungen, Tarifwechsel

 

17.1.

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.

 

17.2.

Die Nutzung der Plattform ARGUSintelligence erfolgt gegen Zahlung eines monatlichen Entgelts gemäss dem jeweils vereinbarten Tarifmodell (z. B. Tarif S, M oder L). Die Tarife unterscheiden sich insbesondere in Bezug auf die Anzahl der inkludierten Nutzerkonten, die Suchkomplexität, die Archivlaufzeit im Monitoring-Bereich sowie den Funktionsumfang der Plattform (z. B. Dashboard, Versandmodul, Expert-Filter, Analytics-Integration). Die konkreten Preise sowie die in den jeweiligen Tarifstufen enthaltenen Leistungen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot des Anbieters. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

17.3.

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der Kunde erhält ausschliesslich eine elektronische Rechnung, mit entsprechendem Swiss QR-Code. Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

17.4.

Wechsel in höhere Tarifstufen sind jederzeit mit Wirkung zum nächsten Abrechnungszeitraum möglich. Ergebnisse im Rahmen des Monitoring Moduls werden im Rahmen der gebuchten Preisgruppe zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann jederzeit den Inhalt des Auftrages für das Monitoring Modul (Thema, Anzahl der Stichworte, Medienkreis etc.) innerhalb der Tarifstufe verändern, indem der Kunde dies ARGUS am Vortag der Änderung mitteilt. Die Änderung des Auftrags wird nach Bestätigung in Textform und am darauffolgenden Arbeitstag berücksichtigt. Bei Änderungen, die dazu führen, dass eine höhere Tarifstufe anzuwenden ist, ist dies vom Kunden zusätzlich zu bestätigen. Ein Wechsel in eine niedrigere Tarifstufe bedarf der Zustimmung des Anbieters und wird frühestens zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit wirksam.

 

17.5.

Ändert ein Drittanbieter, dessen Leistungen zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch ARGUS erforderlich sind, die von ihm gegenüber ARGUS geltend gemachten Preise, ist ARGUS berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung – einschliesslich etwaiger Wechselkursänderungen, Bezugsnebenkosten oder sonstiger externer preisbeeinflussender Faktoren – an den Kunden weiterzugeben. Voraussetzung für die Weitergabe ist, dass die Preisänderung auf einer nachweisbaren Änderung der Bezugsbedingungen des Drittanbieters beruht, ARGUS keinen Einfluss auf die Preisgestaltung des Drittanbieters hat, und die Anpassung für den Kunden nachvollziehbar und dokumentiert ist (z. B. durch Vorlage eines geänderten Preisblatts oder einer Mitteilung des Drittanbieters). Eine Zustimmung des Kunden zur Weitergabe der Preisänderung ist in diesen Fällen nicht erforderlich. ARGUS verpflichtet sich jedoch, den Kunden über Art und Umfang der Änderung in Textform mit angemessener Vorlaufzeit zu informieren. Unabhängig hiervon behält sich ARGUS vor, die Höhe der vereinbarten Vergütung nach billigem Ermessen anzupassen, soweit sich die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen relevanten Kosten, insbesondere die Kosten der Weiterentwicklung und Unterhaltung der technischen und personellen Infrastruktur, die Kosten des Ausbaus der vertragsgegenständlichen Leistungen, die Kosten für Kundensupport nach einem Jahr ab Vertragsschluss verändert haben. ARGUS ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu erhöhen, sofern die prozentuale Erhöhung der Vergütung nicht die prozentuale Erhöhung der Kosten unter Berücksichtigung relevanter Kostenersparnisse in ihrer Gesamtheit übersteigt. ARGUS kann von dem Recht zur Anpassung der Vergütung frühestens nach einem Jahr seit der letzten Ausübung dieses Rechts Gebrauch machen. Änderungen der Vergütung werden zwei Monate ab Zugang der Ankündigung durch ARGUS beim Kunden wirksam. Der Kunde ist in diesem Fall zur ausserordentlichen Kündigung des Vertrags innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Ankündigung berechtigt. Kündigt der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, wird der Vertrag mit der angepassten Vergütung fortgeführt. ARGUS wird den Kunden über die Bedeutung eines Schweigens auf die Ankündigung in dieser gesondert hinweisen.

 

17.6.

Sofern vom Kunden Leistungen beauftragt oder in Anspruch genommenen werden, die über die vereinbarte Leistungsbeschreibung hinausgehen, sind diese nach der jeweils geltenden Preisliste gesondert zu vergüten.

 

17.7.

Soweit nicht explizit anders ausgewiesen, sind alle im Angebot, in Preislisten, auf der Website und anderenorts angegebenen Preise Netto-Preise in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich ggf. zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

 

17.8.

Verzögert der Kunde die Zahlung der fälligen Vergütung um mehr als zwei Wochen, ist ARGUS nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Plattform berechtigt. Der Vergütungsanspruch von ARGUS bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Plattform wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn ARGUS ein Recht zur ausserordentlichen Kündigung zusteht.

 

17.9.

Eine Verrechnung von Verbindlichkeiten des Kunden aus diesem Vertrag ist nur mit Forderungen zulässig, die bereits rechtskräftig festgestellt oder von ARGUS anerkannt oder nicht bestritten wurden.

 

 

18. Gewährleistung

 

18.1.

Bei Mängeln gelten die nachfolgenden Bestimmungen dieser Ziffer 18:

 

a. Der Anbieter leistet Gewähr, dass die SaaS-Dienstleistungen während der Vertragsdauer den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen und die Plattform die vertraglich zugesicherten Funktionalitäten hat. Darüber hinaus wird jede weitere Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

b. ARGUS übernimmt keine Gewährleistung für die Erfüllung der technischen Anforderungen seitens des Kunden (z.B. den Internet-Zugang des Kunden), insbesondere für die Verfügbarkeit und Dimensionierung des Internet-Zugangs. Der Kunde ist für seinen Internet-Zugang zum Übergabepunkt der SaaS-Leistung selbst verantwortlich.

 

c. Eine Gewährleistung ist zudem ausgeschlossen, wenn dem Kunden im Rahmen der Plattform Inhalte bereitgestellt werden, die ganz oder teilweise durch Künstliche Intelligenz (KI) generiert wurden, insbesondere Zusammenfassungen, Übersetzungen, Kategorisierungen oder Analysen von Medieninhalten. Diese Inhalte entstehen automatisiert auf Basis der vom Kunden bereitgestellten oder konfigurierten Eingaben (z. B. Suchparameter) unter Verwendung von Drittanbietertechnologien. Die KI-generierten Inhalte werden ohne menschliche redaktionelle Kontrolle erstellt. ARGUS übernimmt daher keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Zulässigkeit und dass die so geneierten Inhalte für bestimmte Verwendungszwecke geeignet sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf mögliche Verzerrungen, unrichtige und unvollständige Darstellungen oder fehlerhafte Schlüsse, die sich aus der KI-Verarbeitung ergeben können. Die Verantwortung für die Prüfung, Bewertung und etwaige Weiterverwendung dieser Inhalte obliegt dem Kunden.

 

d. Die Behebung von Mängeln erfolgt nach Wahl von ARGUS innerhalb einer angemessenen Frist entweder durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die vorstehende Gewährleistung stellt die alleinige und abschliessende Verpflichtung des Anbieters im Hinblick auf Mängelbeseitigung dar. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandelung, Minderung, Schadenersatz oder entgangenen Gewinn, bestehen ausdrücklich nicht und sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

e. Erkennt der Kunde einen Mangel, hat er diesen dem Anbieter unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dessen Feststellung, zusammen mit einer detaillierten Beschreibung der jeweiligen Funktionsstörung in Textform zu melden, um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen.

 

f. Eine Kündigung des Vertrages durch den Kunden wegen eines Mangels ist erst zulässig, wenn ARGUS ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

 

 

19. Haftung

 

19.1.

ARGUS haftet im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Plattform und den SaaS-Dienstleistungen unbeschränkt für direkte Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, aus Personenschäden sowie, soweit anwendbar, nach Massgabe des Produkthaftpflichtgesetzes.

 

19.2.

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten von unseren Hilfspersonen.

 

19.3.

Im Übrigen ist die Haftung für weitere Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung hiermit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet ARGUS nicht für mittelbare und indirekte Schäden, insbesondere aber nicht abschliessend für entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Mehraufwendungen, Folgeschäden und Ansprüche Dritter, Betriebsunterbrechung, Schäden mit Strafcharakter (z.B. Bussgelder, Straf- und Verwarngelder, Vertrags- und Konventionalstrafen), Verlust von Daten und Datenträgern, Schäden aufgrund von Datenschutzverletzungen, Schäden aufgrund von Eingriffen in das IT-System wie z.B. Cybervorfälle, Malware, Computerviren und Scripte.

 

19.4.

ARGUS haftet weiter nicht für die Richtigkeit der von den Software-Nutzern hinterlegten und generierten Daten. Eine Prüfung dieser Daten nimmt ARGUS ausdrücklich nicht vor.

 

19.5.

Bei Nutzung der generativen KI-Anwendung ist dem Kunden bewusst, dass die von der KI-Software generierten Ergebnisse keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit haben können. Grund dafür ist das Kernprinzip der Funktionsweise der in der KI-Software eingesetzten generativen KI-Modelle, d.h. das Erkennen und Nutzen von Mustern und Zusammenhängen, um plausible Vorhersagen oder generative Ausgaben (Outputs) nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip zu erzeugen. Eine Haftung von ARGUS für Schäden, die aus der Nutzung oder Weitergabe von KI-generierten Inhalten resultieren, ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – somit ausdrücklich ausgeschlossen.

 

19.6.

Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen ARGUS beträgt drei (3) Jahre ausser in den Fällen von Ziff. 19.1.

 

 

20. Freistellung

 

20.1.

Der Kunde stellt ARGUS für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter, insbesondere Mitarbeitern des Kunden, bei der Nutzung der ARGUSintelligence Plattform von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die ARGUS durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen, soweit diese auf Handlungen des Kunden zurückzuführen sind. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die ARGUS entstehen sollten.

 

20.2.

Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche von ARGUS bleiben unberührt.

 

 

21. Laufzeit; Kündigung, Wirkung der Beendigung

 

21.1.

Die Laufzeit („Grundlaufzeit“) des Vertrages beträgt entsprechend der vereinbarten Leistungsbeschreibung 12 (zwölf) Monate oder eine andere individuell vereinbarte Dauer und verlängert sich automatisch um die Grundlaufzeit, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende kündigt.

 

21.2.

Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung liegt insbesondere vor bei Umständen, die ARGUS dazu berechtigen, den Zugang des Kunden zur Plattform teilweise oder ganz zu sperren oder die Erbringung der SaaS-Dienstleistungen auszusetzen, etwa aufgrund einer erheblichen Vertragsverletzung durch den Kunden, einschliesslich Nichtbezahlung der geschuldeten Gebühren oder Verletzung wesentlicher Pflichten, und allgemein, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dies ist für den Kunden insbesondere dann der Fall, wenn die Nutzung der Software gesetzlich oder behördlich untersagt wird oder technisch nicht mehr möglich ist. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Das Recht von ARGUS, weiteren Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

 

21.3.

Mit Beendigung des Vertrages verliert der Kunde Zugriff auf seinen Account und die Plattform und kann die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen.

 

21.4.

ARGUS wird das Kundenkonto zwecks Datensicherung 12 (zwölf) Monate nach Beendigung des Vertrags aufrechterhalten. Nach Ablauf dieser 12 (zwölf) Monate wird das Kundenkonto endgültig gelöscht. Für eine Datensicherung ist der Kunde allein verantwortlich.

 

 

22. Vertraulichkeit

 

22.1.

Die Parteien sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen über die jeweils andere Partei, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (im Folgenden: „vertrauliche Informationen“) erkennbar sind oder von denen angenommen werden kann, dass sie als vertraulich gelten, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben oder in anderer Weise zu verwerten, sofern die jeweils andere Partei der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und in Textform zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.

 

22.2.

Informationen sind jedenfalls dann keine vertraulichen Informationen im Sinne dieser Ziff. 22, wenn sie

 

a. der anderen Partei bereits zuvor bekannt waren, ohne dass die Informationen einer Vertraulichkeitsverpflichtung unterlegen hätten,

 

b. allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung der übernommenen Vertraulichkeits-verpflichtungen bekannt werden oder

 

c. der anderen Partei ohne Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten offenbart werden.

 

22.3.

Die Verpflichtungen dieser Ziff. 22 überdauern das Ende des Vertrages auf unbestimmte Zeit.

 

22.4.

Ungeachtet der vorstehenden Verpflichtungen ist ARGUS berechtigt, auf Anforderung von Publishern oder Rechteinhabern den Namen des jeweiligen Kunden offenzulegen, der urheberrechtlich geschützte Artikel über die Plattform elektronisch übermittelt erhält. ARGUS darf zudem Umfang und Inhalt des entsprechenden Auftrags mitteilen, soweit dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Lizenzbedingungen oder vertraglicher Auskunftspflichten gegenüber Publishern und Rechteinhabern erforderlich ist.

 

 

23. Schlussbestimmungen

 

23.1.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem beabsichtigten Zweck und ursprünglich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer Lücke.

 

23.2.

Für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“, SR 0.221.211.4), und der Kollisionsnormen des Schweizerischen internationalen Privatrechts (IPRG, SR 291) anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen, gleich welcher Rechtsgrundlage, ist Zürich. Vorbehalten bleiben die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

 

23.3.

Die Vertragsparteien werden Änderungen und Ergänzungen dieser AGB zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit nur mittels Textform vornehmen. Dies gilt auch bei Änderungen dieses Formerfordernisses.

 

23.4.

Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Vereinbarung als Ganzes oder einzelne Rechte und Pflichten hieraus auf Dritte zu übertragen oder von Dritten ausüben zu lassen.

 

23.5.

ARGUS ist berechtigt, diese Vereinbarung mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Die Übertragung wird 28 (achtundzwanzig) Tage, nachdem sie dem Kunden mitgeteilt wurde, wirksam. Bei der Übertragung dieses Vertrages auf ein anderes Unternehmen steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von zwei Wochen nach der Mitteilung auszuüben ist. Für das Sonderkündigungsrecht gilt das Schriftformerfordernis.

 

23.6.

ARGUS ist berechtigt, diese AGB jederzeit mit Wirkung auch innerhalb des bestehenden Vertragsverhältnisses zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen oder Ergänzungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail bekanntgegeben. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von 1 (einer) Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen in Textform widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen als vom Kunden genehmigt. Darauf wird ARGUS den Kunden in der Ankündigung gesondert hinweisen.

 

Letztes Update: Oktober 2025